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   BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74   

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BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74 (https://dejure.org/1976,3196)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1976 - 3 RK 50/74 (https://dejure.org/1976,3196)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1976 - 3 RK 50/74 (https://dejure.org/1976,3196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Krankengeld für die Zeit eines unbezahlten Urlaubs - Unterbrechung des Erholungsurlaubs durch den Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit - Abrede über zusätzlichen und unbezahlten Urlaub im Anschluss an einen tariflichen Erholungsurlaub - Erholungszweck als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 86
  • NJW 1977, 2134 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68

    Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74
    Diese vom Senat hier vertretene Rechtsauffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 15. Dezember 1971 (BSGE 33, 254 [BSG 15.12.1971 - 3 RK 87/68]), in dem über einen Krankengeldanspruch im Zusammenhang mit kollektiven Arbeitskampfmaßnahmen zu entscheiden war.

    Auch in jener Entscheidung hat der Senat die Auswirkungen erwogen, die durch den Wegfall des Arbeitsentgelts und damit der Beitragsfreiheit in dem Versicherungsverhältnis hervorgerufen werden (vgl. BSGE 33, 254, 260 [BSG 15.12.1971 - 3 RK 87/68], 261).

  • BSG, 20.09.1974 - 3 RK 12/73

    Anspruch auf Krankengeld - Erholungsurlaub - Bezahlter Urlaub -

    Auszug aus BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 20. September 1974 (BSGE 38, 130 [BSG 20.09.1974 - 3 RK 12/73]) dargelegt hat, wird der bezahlte Erholungsurlaub durch den Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit unterbrochen.

    Danach muß es für die krankenversicherungsrechtlichen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit, die während eines Erholungsurlaubs eingetreten ist, darauf ankommen, ob die Abrede eines daran anschließenden unbezahlten Urlaubs aufrechterhalten bleibt oder ob sie hinfällig wird (vgl. BSGE 38, 130, 132 [BSG 20.09.1974 - 3 RK 12/73]).

  • BAG, 23.12.1971 - 1 AZR 217/71

    Urlaubserkrankung

    Auszug aus BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat angenommen, daß eine derartige Abrede dann hinfällig werde, wenn die beiden Arten des Urlaubs durch eine einheitliche Zielrichtung zu einem Gesamturlaub verbunden seien, der einheitlich Erholungszwecken dienen solle (BAG, Urteil vom 23. Dezember 1971 - 1 AZR 217/71 - in Entscheidungen des BAG, Bd. 24, S. 95; Urteil vom 3. Oktober 1972 - 5 AZR 209/72 - in Die Leistungen 1974, S. 185).
  • BAG, 10.02.1972 - 5 AZR 330/71

    Fürsorgepflicht - Sonderurlaub - Unbezahlter Sonderurlaub - Erkrankung während

    Auszug aus BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74
    Diese Voraussetzungen hat es jedoch schon dann nicht mehr als erfüllt angesehen, wenn nicht ausdrücklich der Erholungszweck als Grund für die Gewährung des unbezahlten Urlaubs angegeben worden sei; die bloße zeitliche Aufeinanderfolge der beiden Urlaube reiche dazu noch nicht aus, weil Sonderurlaub aus den unterschiedlichsten Gründen vereinbart werden könne (BAG, Urteil vom 10. Februar 1972 - 5 AZR 330/71 - in Arbeitsrechtliche Praxis, Nr. 15, zu § 1 LFZG).
  • BAG, 03.10.1972 - 5 AZR 209/72

    Arbeitsunfähigkeit - Mehrurlaub - Mindesturlaub - Sonderurlaub

    Auszug aus BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat angenommen, daß eine derartige Abrede dann hinfällig werde, wenn die beiden Arten des Urlaubs durch eine einheitliche Zielrichtung zu einem Gesamturlaub verbunden seien, der einheitlich Erholungszwecken dienen solle (BAG, Urteil vom 23. Dezember 1971 - 1 AZR 217/71 - in Entscheidungen des BAG, Bd. 24, S. 95; Urteil vom 3. Oktober 1972 - 5 AZR 209/72 - in Die Leistungen 1974, S. 185).
  • BAG, 14.06.1974 - 5 AZR 467/73

    Erkrankung während des unbezahlten Urlaubs - Betriebsferien - Lohnfortzahlung -

    Auszug aus BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74
    Damit blieb unter Anlegung arbeitsrechtlicher Grundsätze die Vereinbarung zwischen der Klägerin und ihrem Arbeitgeber über den unbezahlten Urlaub bestehen; er hat der Klägerin auch für die Zeit vom 1. Februar bis zum 28. Februar 1973 keinen Lohn fortgezahlt, sondern mit der Lohnfortzahlung erst wieder am 1. März 1973 eingesetzt, und die Klägerin hat sich damit beschieden (vgl. auch BAG, Urteil vom 14. Juni 1974 - 5 AZR 467/73; Urteil vom 15. Mai 1975 - 5 AZR 293/74).
  • BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73

    Teilurlaub - Unbezahlter Sonderurlaub - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74
    Schließlich hat das BAG im Hinblick auf eine Stellungnahme von Thiele/Weschenfelder zu dem angeführten Urteil erläuternd dargelegt, daß ein einheitlicher Gesamt (Erholungs-)Urlaub nur dann angenommen werden könne, wenn er auch zeitlich in dem Rahmen bleibe, der für Arbeitnehmer mit entsprechender Tätigkeit als erforderlich und ausreichend anzusehen sei (BAG, Urteil vom 1. Juli 1974 - 5 AZR 600/73 - in BB 1974, 1398).
  • BAG, 15.05.1975 - 5 AZR 293/74

    Entgeltfortzahlung: Zahlung von Krankenbezügen bei unbezahltem Urlaub

    Auszug aus BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74
    Damit blieb unter Anlegung arbeitsrechtlicher Grundsätze die Vereinbarung zwischen der Klägerin und ihrem Arbeitgeber über den unbezahlten Urlaub bestehen; er hat der Klägerin auch für die Zeit vom 1. Februar bis zum 28. Februar 1973 keinen Lohn fortgezahlt, sondern mit der Lohnfortzahlung erst wieder am 1. März 1973 eingesetzt, und die Klägerin hat sich damit beschieden (vgl. auch BAG, Urteil vom 14. Juni 1974 - 5 AZR 467/73; Urteil vom 15. Mai 1975 - 5 AZR 293/74).
  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R

    Krankengeld - nachgehender Leistungsanspruch - nachwirkender Versicherungsschutz

    Dementsprechend hat das BSG in der Vergangenheit der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes nur bei dessen (erstmaliger) Berechnung Bedeutung beigemessen; für die Entstehung des Anspruchs und für das weitere Schicksal eines einmal entstandenen Krankengeldanspruchs sollte es dagegen auf diesen Gesichtspunkt nicht ankommen, so dass Krankengeld auch zu gewähren war, wenn durch die Arbeitsunfähigkeit kein Lohnausfall herbeigeführt werden konnte (BSGE 33, 254, 260 = SozR Nr. 67 zu § 165 RVO Bl Aa 83; BSGE 68, 11 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 4 unter ausdrücklicher Aufgabe der anderslautenden Auffassung in BSGE 43, 86 = SozR 2200 § 182 Nr. 18; vgl auch Schulin, SGb 1977, 476).
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 6/88

    Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für drei Wochen bei einem ohne

    In einem solchen Fall besteht Anspruch auf Krankengeld (Aufgabe von BSGE 43, 86 = SozR 2200 § 182 Nr. 18).

    Der erkennende Senat hat zwar zur Frage, ob während eines unbezahlten Urlaubs Anspruch auf Krankengeld besteht, mit Urteil vom 14. Dezember 1976 (BSGE 43, 86 = SozR 2200 § 182 Nr. 18) entschieden, daß der Anspruch des Versicherten, der unbezahlten Urlaub vereinbart habe, im Umfang der Vereinbarung ausgeschlossen sei, soweit nicht das Gesetz ausdrücklich besondere Regelungen treffe.

  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 26/91

    Bestimmung des pfändbaren Teils des Krankengeldanspruchs

    Krankengeld ist eine laufende Geldleistung, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt ist, denn sie hat Lohnersatzfunktion (BSGE 19, 25, 27 = SozR Nr. 5 zu § 580 RVO; BSGE 36, 59, 61 = SozR Nr. 3 zu § 193 RVO; BSGE 43, 86, 89 = SozR 2200 § 192 Nr. 18).
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Daraus hat die Rechtsprechung entnommen, bei der Vereinbarung von unbezahltem Urlaub über drei Wochen hinaus, der nicht der Erholung dienen solle, seien die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 311 Satz 1 Nr. 1 RVO nicht mehr gegeben, vielmehr liege ein entgeltloses BeschäftigungsVerhältnis vor, das nicht der Versicherungspflicht unterliege (BSG vom 14. Dezember 1976 - 3 RK 50/74 - AP Nr. 7 zu § 9 BUr".
  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 21/01 R

    Familienversicherung bei nachgehendem Leistungsanspruch, Lohnersatzfunktion des

    Dementsprechend hat das BSG in der Vergangenheit der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes nur bei dessen (erstmaliger) Berechnung Bedeutung beigemessen; für die Entstehung des Anspruchs und für das weitere Schicksal eines einmal entstandenen Krankengeldanspruchs sollte es dagegen auf diesen Gesichtspunkt nicht ankommen, so dass Krankengeld auch zu gewähren war, wenn durch die Arbeitsunfähigkeit kein Lohnausfall herbeigeführt werden konnte (BSGE 33, 254, 260 = SozR Nr. 67 zu § 165 RVO Bl Aa 83; BSGE 68, 11 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 4 unter ausdrücklicher Aufgabe der anderslautenden Auffassung in BSGE 43, 86 = SozR 2200 § 182 Nr. 18; vgl auch Schulin, SGb 1977, 476).
  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 10/02 R

    Familienversicherung bei nachgehendem Leistungsanspruch, Lohnersatzfunktion des

    Dementsprechend hat das BSG in der Vergangenheit der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes nur bei dessen (erstmaliger) Berechnung Bedeutung beigemessen; für die Entstehung des Anspruchs und für das weitere Schicksal eines einmal entstandenen Krankengeldanspruchs sollte es dagegen auf diesen Gesichtspunkt nicht ankommen, so dass Krankengeld auch zu gewähren war, wenn durch die Arbeitsunfähigkeit kein Lohnausfall herbeigeführt werden konnte (BSGE 33, 254, 260 = SozR Nr. 67 zu § 165 RVO Bl Aa 83; BSGE 68, 11 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 4 unter ausdrücklicher Aufgabe der anderslautenden Auffassung in BSGE 43, 86 = SozR 2200 § 182 Nr. 18; vgl auch Schulin, SGb 1977, 476).
  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 35/01 R

    Familienversicherung bei nachgehendem Leistungsanspruch, Lohnersatzfunktion des

    Dementsprechend hat das BSG in der Vergangenheit der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes nur bei dessen (erstmaliger) Berechnung Bedeutung beigemessen; für die Entstehung des Anspruchs und für das weitere Schicksal eines einmal entstandenen Krankengeldanspruchs sollte es dagegen auf diesen Gesichtspunkt nicht ankommen, so dass Krankengeld auch zu gewähren war, wenn durch die Arbeitsunfähigkeit kein Lohnausfall herbeigeführt werden konnte (BSGE 33, 254, 260 = SozR Nr. 67 zu § 165 RVO Bl Aa 83; BSGE 68, 11 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 4 unter ausdrücklicher Aufgabe der anderslautenden Auffassung in BSGE 43, 86 = SozR 2200 § 182 Nr. 18; vgl auch Schulin, SGb 1977, 476).
  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 3/02 R

    Familienversicherung bei nachgehendem Leistungsanspruch, Lohnersatzfunktion des

    Dementsprechend hat das BSG in der Vergangenheit der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes nur bei dessen (erstmaliger) Berechnung Bedeutung beigemessen; für die Entstehung des Anspruchs und für das weitere Schicksal eines einmal entstandenen Krankengeldanspruchs sollte es dagegen auf diesen Gesichtspunkt nicht ankommen, so dass Krankengeld auch zu gewähren war, wenn durch die Arbeitsunfähigkeit kein Lohnausfall herbeigeführt werden konnte (BSGE 33, 254, 260 = SozR Nr. 67 zu § 165 RVO Bl Aa 83; BSGE 68, 11 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 4 unter ausdrücklicher Aufgabe der anderslautenden Auffassung in BSGE 43, 86 = SozR 2200 § 182 Nr. 18; vgl auch Schulin, SGb 1977, 476).
  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 16/01 R

    Familienversicherung bei nachgehendem Leistungsanspruch, Lohnersatzfunktion des

    Dementsprechend hat das BSG in der Vergangenheit der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes nur bei dessen (erstmaliger) Berechnung Bedeutung beigemessen; für die Entstehung des Anspruchs und für das weitere Schicksal eines einmal entstandenen Krankengeldanspruchs sollte es dagegen auf diesen Gesichtspunkt nicht ankommen, so dass Krankengeld auch zu gewähren war, wenn durch die Arbeitsunfähigkeit kein Lohnausfall herbeigeführt werden konnte (BSGE 33, 254, 260 = SozR Nr. 67 zu § 165 RVO Bl Aa 83; BSGE 68, 11 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 4 unter ausdrücklicher Aufgabe der anderslautenden Auffassung in BSGE 43, 86 = SozR 2200 § 182 Nr. 18; vgl auch Schulin, SGb 1977, 476).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2002 - L 5 KR 129/01

    Krankenversicherung

    Zwar mag die Entgeltersatzfunktion des Krankengelds bei Fehlen einer eindeutigen gesetzlichen Einschränkung nicht der Begründung eines Krankengeldanspruchs in Sonderfällen entgegenstehen, in denen tatsächlich kein durch die Arbeitsunfähigkeit verursachter Einkommensausfall entstanden ist (siehe insoweit BSGE 68, 11 unter Aufgabe von BSGE 43, 86; neuerdings BSG, Urteile vom 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R; 16/01 R; 35/01 R; 21/01 R; 3/02 R; 10/02 R).
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 19/83

    Nichtantreten des Mutterschaftsurlaubs - Krankenhausaufenthalt - Anspruch auf

  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 102/78

    Behinderter - Krankengeldanspruch

  • LSG Niedersachsen, 20.01.1988 - L 4 KR 31/86
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